Zentrale Ergebnisse

Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse und Entwicklungen in den Bereichen „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ und „Teilhabe am Arbeitsleben“ für das Jahr 2022 dargestellt:

Soziale Teilhabe
  • Ende 2022 erhielten 461.957 volljährige Menschen mit Behinderungen Assistenzleistungen innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen sowie Leistungen in Pflegefamilien. Das sind 6.635 leistungsberechtigte Personen mehr als ein Jahr zuvor, was einer Steigerung von 1,5 Prozent entspricht.
  • In absoluten Zahlen: 192.525 Menschen mit Behinderungen lebten in einer besonderen Wohnform (gegenüber 2021 ein Rückgang um 1,2 Prozent), 266.228 erhielten Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (gegenüber 2021 ein Plus von 3,4 Prozent). 3.204 volljährige Personen erhielten Leistungen in Pflegefamilien (29 Personen bzw. 0,9 Prozent mehr als im Vorjahr).
  • Der Fallzahl-Zuwachs bei den Assistenzleistungen fand ausschließlich außerhalb besonderer Wohnformen statt.
  • Fast zwei Drittel der Menschen, die in einer besonderen Wohnform leben, sind Personen mit einer geistigen Behinderung (64,1 Prozent), 29,9 Prozent haben eine seelische Behinderung und 6,0 Prozent eine körperliche Behinderung.
  • Rund 40 Prozent der Leistungsberechtigten in den besonderen Wohnformen sind weiblich.
  • Die sogenannte „Ambulantisierungsquote“ ist in den letzten Jahren bundesweit stetig angestiegen und erreicht in 2022 einen Wert von 58,3 Prozent. Sie misst ab 2021 den Anteil der Leistungsberechtigten mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (unabhängig von einem „Wohnbezug“ der Assistenzleistung) an der Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Assistenzleistungen (jeweils inkl. Leistungen in Pflegefamilien). Diese Quote wächst gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozentpunkte.
  • 71,0 Prozent der Menschen mit Behinderungen, die außerhalb besonderer Wohnformen Assistenzleistungen erhalten, sind seelisch behindert, gefolgt von Personen mit einer geistigen Behinderung (23,3 Prozent) und Menschen mit einer körperlichen Behinderung (5,6 Prozent).
  • Rund 49 Prozent der leistungsberechtigten Personen mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen sind weiblich.
  • 2022 gaben die Eingliederungshilfeträger für die besonderen Wohnformen rund 8,6 Milliarden Euro aus, rund 260 Millionen Euro mehr, als im Vorjahr (plus 3,1 Prozent). Für Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen wurden rund 3,3 Milliarden Euro ausgegeben, etwa 230 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (plus 7,5 Prozent). Die Ausgaben für Erwachsene in Pflegefamilien sind um rund eine Million Euro auf ca. 51 Millionen Euro gestiegen (plus 2,2 Prozent).
  • Ende 2022 erhielten 39.176 Personen Leistungen in Tagesförderstätten, 71 Personen oder 0,2 Prozent mehr als im Vorjahr.
  • Für die Tagesförderstätten wurden im Jahr 2022 ca. 1,18 Milliarden Euro ausgegeben (ein Plus von rund 58 Millionen Euro bzw. 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

 


Teilhabe am Arbeitsleben
  • Im Arbeitsbereich der Werkstätten waren Ende 2022 insgesamt 272.780 Menschen beschäftigt, für die der Eingliederungshilfeträger zuständiger Leistungsträger ist.
  • Die bundesweite Zahl der Werkstattbeschäftigten ist 2022 zum dritten Mal in Folge gesunken. Sie ging in 2022 um 3.465 leistungsberechtigte Personen oder 1,3 Prozent zurück (im Vorjahr: Rückgang um 875 leistungsberechtigte Personen bzw. 0,3 Prozent).
  • Die Teilzeit-Quote im Arbeitsbereich der Werkstätten hat in 2022 gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozentpunkte auf 19,1 Prozent zugenommen.
  • Die Gesamtausgaben für Werkstatt-Leistungen betrugen 2022 insgesamt rund 5,2 Milliarden Euro (ein Zuwachs um ca.165 Millionen Euro oder 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Die durchschnittlichen Fallkosten lagen bei 18.870 Euro (ein Anstieg um 662 Euro bzw. 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr).
  • Zum Stichtag 31.12.2022 erhielten 2.950 Personen ein Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX). Das sind 469 Personen oder 18,9 Prozent mehr als im Vorjahr.
  • Für die Angebotsform der „Anderen Anbieter“ wurden Ende 2022 70 Anbieter und 606 Leistungsbeziehende gezählt (in 2021: 61 Anbieter und 590 Leistungsbeziehende).
  • Im Berichtsjahr 2022 hat das Budget für Ausbildung für die EGH-Träger noch keine nennenswerte quantitative Bedeutung. Zum Stichtag 31.12.2022 wurden 29 Personen mit einem Budget für Ausbildung gemeldet.